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Doppelkleingartenhaus in Wien

Das Wiener Kleingartengesetz schreibt zwar die Notwendigkeit von Feuermauern in F30 für Hauptgebäude aber nicht für Nebengebäude vor. Dies ermöglicht die Kopplung zweier eingeschoßiger Nebengebäude ohne Feuermauer und somit eine Verbindung zweier Kleingartenwohnhäuser über die Nebengebäude. Der Haupteingang für beide Gebäude befindet sich südostseitig durch einen gemeinsamen Windfang/Wintergarten.

Der weiß gestrichene Laubengang erstreckt sich über die gesamte Westseite beider Häuser und bildet somit die eigentliche Fassade. Südseitig erweitert sich der Laubengang zu einer Terrasse. Der notwendige Kellerzugang ermöglicht die natürliche Belichtung von Kellerräumen.

Die tragenden Außenwände bestehen aus 25cm Hohlziegelmauerwerk mit einem Vollwärmeschutz aus 18cm weber.therm Resol-Hartschaumplatten. Die Zwischendecke des EG wird als Ortbetondecke ausgeführt. Das hinterlüftete Flachdach aus Holz ist mit einer UV-beständigen EPDM-Kautschukfolie versehen. Als Fenster kamen Josko-Fenster mit Dreifachverglasung zum Einsatz.

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